Für Unternehmer

LEISTUNG­SANGEBOT

Von der Betriebswirtschaftlichen Beratung im Vorfeld einer Existenzgründung über die laufende Betreuung bis zur Nachfolgeplanung:

  • Liquiditätsplanung im Vorfeld einer Unternehmensgründung
  • Investitionsplanung in Zusammenarbeit mit der finanzierenden Bank
  • Beratung zur optimalen Form der Finanzierung von Anschaffungen, z.B. PKW (Leasing oder Kredit oder Einsatz von Eigenkapital)
  • Steuerliche Unterstützung bei der Gründung von Gesellschaften
  • Anmeldung neuer Unternehmen beim Finanzamt
  • Laufende Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung nach Handels- und Steuerrecht
  • Unterstützung bei der Erfüllung handelsrechtlicher Offenlegungspflichten
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Lohnabrechnungen
  • Laufende Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für Unternehmen und Unternehmer
  • Körperschaftsteuererklärungen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG und Ltd.)
  • Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG sowie GmbH & Co. KG)

Beim Umfang meiner Dienstleistungen richte ich mich ganz nach Ihren Bedürfnissen. Sie können beispielsweise wählen, ob Sie monatlich einfache oder detaillierte betriebswirtschaftliche Auswertungen wünschen oder auf unterjährige Auswertungen verzichten wollen.

Beim Jahresabschluss haben Sie ebenfalls die Wahl zwischen einem Abschluss, der den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht, und einem Abschluss mit umfangreichem Erläuterungsbericht.

Eine persönliche Besprechung aller Abschlüsse und Steuererklärungen einschließlich der bei der Erstellung aufgekommenen Hinweise und möglicher Probleme ist selbstverständlich.

Ihre Buchhaltungsbelege können Sie mir wahlweise online per "DATEV Unternehmen Online" oder ganz klassisch per Pendelordner zukommen.

Für Privatpersonen

LEISTUNG­SANGEBOT

  • Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen einschließlich Vermögenswirksamer Leistungen und Riesterrenten
  • Einkommensteuererklärungen für Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland, z.B. Grenzpendler aus den Niederlanden
  • Unterstützung bei Anträgen zur Lohnsteuerermäßigung (Eintragen von Freibeträgen)
  • Ermittlung aller Werbungskosten in Verbindung mit Ihrer beruflichen Tätigkeit, beispielsweise der Fahrt- und Reisekosten
  • Beratung bei der steuerlichen Gestaltung der Altersvorsorge und der Rentenbesteuerung
  • Beratung zu Kapitaleinkünften, Unterstützung bei Antragstellungen zum Sparerpauschbetrag und zur Verlustverrechnung
  • Beratung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung einschließlich der Besonderheiten beispielsweise beim Denkmalschutz; optimale steuerliche Berücksichtigung der Instandhaltungskosten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Entscheidung für die optimale Baufinanzierung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.
  • Beratung zur steuerlichen Anerkennung von Krankheitskosten und anderen außergewöhnlichen Belastungen

Jede Steuererklärung wird vor der Einreichung beim Finanzamt mit Ihnen persönlich ausführlich besprochen. 

Für Alle

LEISTUNG­SANGEBOT

  • Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung, Bewertung von Unternehmen und Immobilien für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erstellung der notwendigen Steuererklärungen auf diesem Gebiet
  • Erstellung der Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform 2022 und Prüfung der entsprechenden Bescheide
  • Einzelfallbezogene Unterstützung auf anderen Steuerrechtsgebieten, etwa der Grunderwerb- und KFZ-Steuer
    Die steuerliche Beratung umfasst selbstverständlich auch die Führung von gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfen sowie die Unterstützung bei der Erstellung von Selbstanzeigen.

 Für jeden Auftrag gilt: Legale Steuergestaltungsmöglichkeiten werden immer auf ihre Anwendbarkeit geprüft. Dabei wird aber immer auch die Auswirkung auf andere Bereiche beachtet und die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer Entscheidung insgesamt untersucht. Steuerersparnisse allein sollten nie Grundlage einer Investitionsentscheidung sein.
Beispiel: Ihr Unternehmen kann eine Einheitsbilanz für Handels- und Steuerrecht aufstellen. Nur wegen der Inanspruchnahme steuerlicher Sonderabschreibungen sind Sie gezwungen, zwei verschiedene Bilanzen aufzustellen. Die dabei entstehenden Mehrkosten sind gegen die mögliche Steuerersparnis durch die Sonderabschreibung abzuwägen.