Im Monat August sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuer: Anmeldung und Zahlung bis zum 10.08. (mit Dauerfristverlängerung für Juni bzw. 2. Quartal, ohne Dauerfristverlängerung für Juli)
Lohnsteuer (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung bis zum 10.08.